FINANZIERUNG
Ergotherapie ist eine Pflichtleistung der Grundversicherung. Je nach Ereignis werden die Kosten von der Krankenkasse, Unfallversicherung, Invalidenversicherung oder der Militärversicherung gedeckt.
Um mit den Leistungsträgern abrechnen zu können, benötigen wir von Ihnen eine ärztlich unterschriebene Ergotherapieverordnung und ihre Versicherungsdaten. Bitte bringen Sie zur ersten Therapiesitzung Ihre Krankenkassenkarte mit (auch bei Unfall).
VERORDNUNG
Hier können Sie die Ergotherapie-Verordnung runterladen